Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Oberrheinische Medien GmbH (ORM)

1. Geltung
(1) Diese AGB der Oberrheinische Medien GmbH, Breisach (im Folgenden: ORM) gelten für alle Anzeigen-, Beilagen-, Online- und Aufträge bzgl. sonstiger Werbe-mittel bzw. -leistungen. Sie werden ergänzt durch die jeweils aktuellen Preislisten und Mediadaten.
(2) AGB des Kunden sind, sofern nicht ausdrücklich akzeptiert, unverbindlich.

2. Vertragsschluss
Aufträge können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme seitens ORM durch Auftragsbestätigung, Vorlage zur Druckfreigabe oder Rechnungsstellung zustande.

3. Ablehnung von Aufträgen
(1) Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann ORM die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.
(2) ORM behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), insbesondere. wenn der Inhalt gegen Gesetz bzw. behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung aus anderen Gründen für ORM unzumutbar ist.
(3) Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht auch bei Aufträgen durch Verbraucher im Fernabsatz nicht (§ 312g II Nr. 1 BGB).

5. Gestaltung
Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruck- bzw. Veröffentlichungsgröße (auch Online) zugrunde gelegt.

6. Realisierung
(1) Aufträge werden realisiert, sobald die Druckunterlagen bzw. Prospekte verfügbar oder alle Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Anspruch auf Veröffentlichung zu einem bestimmten Datum, Platzierung oder Beilage besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(3) Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
(4) Die elektronische Lesbarkeit von gedruckten QR-Codes wird nicht gewährleistet.

7. Lieferung von Daten und Vorlagen
(1) Der Kunde ist verantwortlich für rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Daten bzw. Druckunterlagen und Werbemittel. Aufträge können nur maschinell geschrieben, elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. ORM haftet nicht für Übermittlungsfehler, insbesondere. bei telefonischen oder handschriftlichen Anweisungen.
(2) Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet ORM die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vom Kunden alle technischen Voraussetzungen erfüllt wurden. Bei Anlieferung unvollständiger oder fehlerhafter bzw. von der Vorlage abweichenden Druckdaten, übernimmt ORM keine Haftung für das Druckergebnis. Für Farbabweichungen besteht keine Gewähr. ORM gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

8. Nachträgliche Änderungen
(1) Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Daten, Druckvorlagen, Anzeigen, Online-Anzeigen etc. hat dieser zu tragen.
(2) Eine überdurchschnittlich aufwändige Bearbeitung von übersandten Daten und überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden gesondert berechnet.
(3) Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm von ORM mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Kosten für erhebliche Korrekturen werden gesondert berechnet.

9. Leistung
Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, keine Fixtermine. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können vereinbarte Termine verschieben.

10. Eigentumsvorbehalt
ORM behält sich das Eigentum an Liefergegenständen sowie ggf. zu übertragende Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung vor.

11. Gewerbliche Online-Werbung (inkl. Samstagsknaller)
(1) Für gewerbliche Publikationen in Online-Medien gilt: Anzeigen werden im Online-Medium/Plattform in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige kann ORM jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung nicht gängiger Browser, älterer Mobilgeräte oder von Ad-Blockern.
(2) Für Online-Inhalte ist eine Verfügbarkeit von 97 % im Monatsmittel gewährleistet, soweit nicht anders vereinbart. Für den Ausfall von Telekommunikations- oder Rechnernetzen ist ORM nicht verantwortlich.
(3) Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum, wird die ORM den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Kunden entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht dessen Interessen, wird die Vergütung anteilig reduziert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. Beilagen
Beilagen werden maschinell in Printmedien eingelegt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass diese sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Die Stückzahl kann von ORM nicht überprüft werden. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die ORM nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Printmedium kann nicht zugesagt werden.

13. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen zehn Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen (§ 288 BGB) berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(2) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ORM anerkannt sind.

14. Stornierung
Aufträge können vor dem Anzeigenschlusstermin oder Veröffentlichungs- bzw. Onlinestellungstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben oder (online) veröffentlicht, hat der Auftraggeber den Auftrag zu bezahlen. Ansonsten kann ORM die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

15. Mitwirkung des Kunden
Soweit vereinbart oder erforderlich, hat der Kunde ORM in geeigneter Weise zu unterstützen. Anzuliefernde Daten sind im von ORM benötigten Format zu übersenden.

16. Inhaltsverantwortlichkeit
(1) ORM ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Kunde ist für seine Anzeige selbst verantwortlich. Er hat zu prüfen, ob diese (in seiner Branche) evtl. gegen das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen kann.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, überprüft ORM Inhalte nicht (auch nicht Orthografie, Interpunktion etc.).
(3) Soweit der Vertragspartner ORM rechtsverletzende Inhalte anliefert, hat er ORM von hieraus resultierenden Schäden freizuhalten. Gleiches gilt, wenn er Inhalte elektronisch anliefert, die mit schädlichen Programmen infiziert sind.

17. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden von ORM zur Vertragsabwicklung gespeichert.

18. Mängelgewährleistung
ORM haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19. Haftung
Schadensersatzansprüche von Nichtverbrauchern sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

20. Textform
Gestaltende Erklärungen und Vertragsänderungen bedürfen der Textform.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags-verhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kauf-mann oder eine juristische Per-son öffentlichen Rechts handelt, Breisach.

22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.